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Bayern startet zweiten Förderaufruf für nicht öffentliche E-Lkw-Ladeinfrastruktur

1.9.2026
Bayerischer Förderaufruf 2026–2029 für E-Lkw-Ladeinfrastruktur

Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt für den zweiten Förderaufruf im Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029 insgesamt 2,5 Millionen Euro bereit. Gefördert werden neue, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Gütertransportfahrzeuge.

Das Antragsfenster läuft vom 14. September 2026 um 10:00 Uhr bis zum 16. Oktober 2026 um 16:00 Uhr. Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Gütertransport tätig sind. Bayern Innovativ GmbH betreut das Programm. Die offizielle Seite zum zweiten Förderaufruf enthält die verbindlichen Bedingungen.

Die wichtigsten Eckwerte

  • Fördersatz: 40 Prozent der förderfähigen Kosten; kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte.
  • Ladepunktgrenzen: maximal 10.000 Euro unter 250 kW, 20.000 Euro ab 250 kW bis unter 600 kW und 60.000 Euro ab 600 kW.
  • Netzanschlussgrenzen: maximal 10.000 Euro im Niederspannungsnetz und 75.000 Euro im Niederspannungsnetz mit förderfähigem Pufferspeicher oder im Mittel-/Hochspannungsnetz.
  • Förderobergrenzen: 250.000 Euro je Antrag und 500.000 Euro je Antragsteller in diesem Aufruf.
  • Ein innovatives Zusatzkriterium kann 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro, zusätzlich ermöglichen. Dafür gelten die Anforderungen des Aufrufs und eine Bewilligung ist nicht garantiert.

Was Betreiber jetzt prüfen sollten

Der Aufruf ist kein Windhundverfahren. Die Anträge werden nach der prognostizierten Umweltentlastung pro Fördereuro gereiht. Entscheidend sind unter anderem die neu angeschafften oder zugelassenen E-Gütertransportfahrzeuge, die Jahresfahrleistung und der Verbrauch der ersetzten Diesel-Fahrzeuge. Vor der Antragstellung sollten Betreiber außerdem Standort und Netzanschluss, Ladepunktkonzept, dreijährige Mindestbetriebsdauer und den eindeutig bestimmbaren Nutzerkreis prüfen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, eine unzulässige Kumulierung oder der Ersatz bestehender Ladeinfrastruktur können die Förderfähigkeit ausschließen.

Die Förderung ist eine zeitlich begrenzte Möglichkeit und keine Zusage für ein einzelnes Vorhaben. Fenexity unterstützt bei der strukturierten Depot- und Ladeplanung, ersetzt aber keine Förderberatung oder Bewilligungsentscheidung. Die Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und die Programminformationen von Bayern Innovativ liefern zusätzlichen Programmkontext.

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